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Zweistelliger Millionenschaden nach Einbruch in Schließfächer

Bankrechtsexperte widerspricht Haftungsbegrenzung der vallog GmbH

Bei klaren Sicherheitslücken Haftung nicht auf 30.000 EURO begrenzt

Berlin, 08. Dezember 2022 – Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (59) ist anlässlich des spektakulären Einbruchs in eine Schließfachanlage in der Berliner Fasanenstraße „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben entgegengetreten, dass Opfer, die über keine separate Schließfachversicherung verfügen, leer ausgehen oder lediglich einen Schaden von 30.000 EURO geltend machen können“. Bei dem Einbruch hatten am vorletzten November-Wochenende unbekannte Täter 349 Kundenschließfächer aufgebrochen und einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht.

Plassmann, der verschiedene Geschädigte vertritt und auch vielen Opfern des sogenannten „Berliner Tunnelraubes“ und des jüngsten Großeinbruchs bei der Haspa in Norderstedt zum Schadensersatz verholfen hatte, widerspricht damit Verlautbarungen, wonach die Schadenssumme – wie von der vallog in den AGB in Höhe 30.000 EURO fixiert – in dieser Höhe tatsächlich begrenzt sei. „Fern der Tatsache, dass eine solche Klausel bereits wegen der unangemessenen Benachteiligung der Schließfachinhaber unwirksam sein könnte“, stellt der Bankrechtsexperte klar, „dass die Haftung der vallog GmbH ohnehin nicht begrenzt ist, wenn dem Schließfachunternehmen eine grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensentstehung nachzuweisen ist“.

„Da die Täter nach aktuellem Informationsstand am Samstag (19. November 2022) über Stunden ungestört und ohne Alarmauslösung die Schließfächer ausräumen konnten, dürfte es naheliegen“, so der Rechtsanwalt, „dass die Sicherheitsvorkehrungen der vallog GmbH nicht den relevanten Sicherheitsstandards (Vds-Richtlinien) entsprochen haben. Und dies: obwohl diese gerade von der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der Kriminalpolizei zu Schadensverhinderung bei Wertschutzräumen entwickelt worden sind“.

Plassmann, der auch schon den Deutschen Bundestag in Rechtsfragen beraten hat, sieht den weiteren Ermittlungsergebnissen des Berliner LKA, das ja „über eine besondere Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet“ verfüge, „mit Spannung entgegen“. „Dann wissen wir, ob es gar kein angemessenes Alarmsystem gegeben hat, es manipuliert wurde, defekt oder möglicherweise gar nicht eingeschaltet war“. „Offensichtlich waren die Täter bestens informiert“. Plassmann vermutet daher, dass die Täter über „ Insiderkenntnisse verfügt haben“.

 

Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin

Direkt: 0177.56 24 639 o. 030.88629790
E-Mail: plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

Mehr Infos zum Thema:
https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/spektakulaere-bankueberfaelle-jagd-auf-schliessfaecher-wie-tunnelraeuber-die-sicherheitsluecken-bei-banken-ausnutzen_id_13328749.html

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