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Skrupelloser Banküberfall in Berlin-Frohnau

„Mitarbeiter wehrlos – Geschädigte aber nicht chancenlos“

Berlin, 15. Februar 2017 – Der Berliner Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (54), der bereits zahlreiche Opfer des sogenannten Berliner Tunnelraubs und anderer Schließfacheinbrüche vertreten hat, ist „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die über keine Schließfachversicherung verfügen, am Ende leer ausgehen könnten“.  „Ich hoffe und wünsche mir, dass die Berliner Volksbank im Dialog mit ihren Kunden in Frohnau nicht erneut mit dieser Strategie in die Regulierung geht“, erinnert Plassmann daran, dass die renommierte Genossenschaftsbank beim Tunnelraub eine Schadensregulierung zunächst nachdrücklich verweigert hatte.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), weist darauf hin, dass „zwar die Mitarbeiter der Volksbank gegen skrupellose Täter offensichtlich chancenlos“ gewesen seien, „das aber nicht für mögliche Ansprüche der Geschädigten gelte“. „Selbstverständlich ist eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung hilfreich. Doch ganz unabhängig davon, ob man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann eine Haftung der Bank gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass die Berliner Volksbank ein (Mit)Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker.

„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser spektakuläre Einbruch dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem der Bank kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – wie zum Beispiel auch beim Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar ausgelöst, aber dort schlicht ignoriert wurde“. „Auch in diesen Fällen – betont der Bankrechtsexperte – haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“.

Plassmann zeigte sich daher „beruhigt“, dass nun das LKA die Ermittlungen übernommen habe. Das LKA werde „gewiss der Frage nachgehen, warum die Täter eigentlich so sicher sein konnten, dass sie  nach Überwältigung der Reinigungskraft unentdeckt die Mitarbeiter der VOBA in Empfang nehmen konnten?“ „Aus welchem Grund – fragt der Anwalt weiter – konnten die Täter am helllichten Tag so zielgerichtet vorgehen und warum wurde scheinbar kein Alarm ausgelöst?“  Die „Umstände der Tat“, so Plassmann, ließen „einmal mehr konkrete Insiderkenntnisse vermuten“. Genau aus diesem Grunde seien die „Opfer nicht chancenlos“ macht Plassmann den Opfern Mut, die skizzierten Haftungsoptionen „näher zu beleuchten“.

Plassmann empfiehlt den Opfern daher, vorsorglich die „eigene Hausratversicherung zu informieren“ und dann „in aller Ruhe die Schadenslisten zu erstellen, um keine Positionen zu vergessen“. „Erst im zweiten Schritt ist es dann erforderlich, die geltend gemachten Schäden möglichst plausibel zu dokumentieren“, erläutert Plassmann die weitere Vorgehensweise und warnt alle Geschädigten vor „vorschnellen Vergleichen bei der Regulierung“.

Ansprechpartner: RA und Mediator Michael Plassmann, Berlin
Telefon 030.88 62 97 90  oder  Mobil: 0177.56 24 639
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Zur Person:
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