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Schließfachraub Gelsenkirchen: Was Betroffene jetzt wissen sollten

Aktueller Hinweis
Der Schließfachraub in Gelsenkirchen hat viele Kundinnen und Kunden verunsichert. Ähnliche Fälle gab es in den vergangenen Jahren immer wieder. Die folgenden Hinweise sollen Betroffenen eine erste Orientierung geben, worauf es jetzt ankommt und welche Schritte sinnvoll sind. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, helfen aber dabei, typische Fehler zu vermeiden.

Vorbemerkung

Ich bin Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und gelernter Bankkaufmann und befasse mich seit vielen Jahren mit der rechtlichen Aufarbeitung von Schließfacheinbrüchen. Aus dieser Erfahrung heraus habe ich die nachfolgenden Hinweise zusammengestellt.

1. Wann können Kundinnen und Kunden entschädigt werden? In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vertragsbedingungen für Schließfächer. Ob und in welchem Umfang ein Schaden ersetzt wird, hängt daher von mehreren Faktoren ab:

  1. Eine Entschädigung kann in Betracht kommen, wenn für den Schließfachinhalt eine separate Schließfachversicherung abgeschlossen wurde oder der Inhalt ausnahmsweise Bestandteil des Verwahrvertrags ist.
  2. Auch eine Hausratversicherung kann eintreten, wenn sie ausdrücklich den Verlust von Wertsachen in Bankschließfächern abdeckt.
  3. Schließlich kommt eine Haftung des Kreditinstituts in Betracht, wenn es für den Schaden ein Verschulden trifft.

2. Wann haftet die Bank oder Sparkasse?

Grundsätzlich schuldet das Kreditinstitut eine ordnungsgemäße Verwahrung. Bei Einbruch, Feuer oder Wasserschäden haftet es jedoch nur dann, wenn ihm eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden dabei regelmäßig drei Punkte geprüft:

  1. Sicherheits- und Baukonzept:Entsprachen die baulichen und technischen Sicherungen dem Stand der Technik?
  2. Organisation und Überwachung:Wurde ein beauftragter Sicherheitsdienst ordnungsgemäß eingesetzt und hat er im Ernstfall angemessen reagiert?
  3. Aufklärungspflichten:Wurden Kundinnen und Kunden bei Abschluss des Schließfachvertrags ausreichend über Risiken und den Bedarf einer zusätzlichen Versicherung informiert?

Je nach Ergebnis dieser Prüfung können vertragliche Haftungsbegrenzungen unwirksam sein.

3. Was sollten Betroffene unmittelbar nach einem Einbruch tun?

– Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie keine vorschnellen Erklärungen oder Abgeltungsvereinbarungen.
– Prüfen Sie Ihre Schließfachunterlagen und bestehende Versicherungen.
– Dokumentieren Sie so genau wie möglich, was sich im Schließfach befand (Belege, Fotos, Zeugenaussagen).
– Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Kreditinstitut, ohne sich rechtlich festzulegen.

4. Wie lässt sich vorsorgen?

Gegen einen gezielten Einbruch können sich Kundinnen und Kunden nicht selbst schützen. Sinnvoll ist jedoch:

– der Abschluss einer separaten Schließfachversicherung oder
– die Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Hausratversicherung.

Bargeld ist auf Konten in der Regel besser aufgehoben, da hier die gesetzliche Einlagensicherung greift.

5. Besonderheit Bargeld im Schließfach

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Bargeld im Schließfach zu lagern. Allerdings untersagen manche Vertragsbedingungen die Einlagerung von Bargeld. Ob solche Klauseln wirksam sind und welche Folgen sie im Schadensfall haben, muss im Einzelfall geprüft werden.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Im Streitfall muss nachgewiesen werden können, was sich tatsächlich im Schließfach befand.

6. Fazit

Schließfachraub ist für Betroffene eine Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, besonnen vorzugehen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und die eigene rechtliche Ausgangslage sorgfältig zu prüfen.

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Zur Person:
Michael Plassmann ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und Bankkaufmann. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der rechtlichen Aufarbeitung von Schließfacheinbrüchen und war unter anderem als Sachverständiger im Deutschen Bundestag tätig.

Kontakt:
Michael Plassmann
Mediationskanzlei Plassmann
Schlüterstraße 51, D – 10629 Berlin
Telefon:  +49 (0) 177 56 24639 oder  +49 (0) 30 – 88 62 97 90
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