„Trifft die Berliner Volksbank wirklich kein Verschulden?“
Pressekonferenz der IG Tunnelraub und des Berliner Bankrechtsexperten RA Michael Plassmann wirft neues Licht auf Verschuldensfrage
Berlin, 14. Januar 2014 – Der Initiator der Interessengemeinschaft Tunnelraub, Herbert Winter, und der Berliner Bankrechtsexperte, RA Michael Plassmann, haben im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des Jahrestages des Berliner Tunnelraubes eine „Neubewertung der Verschuldensfrage“ angeregt. „Im Lichte des uns heute vorliegenden Erkenntnisstandes halten wir die Weigerung der Berliner Volksbank, den geschädigten Kunden eine Entschädigung zahlen zu wollen, für rechtlich mutig und geschäftspolitisch fragwürdig.“ Stattdessen empfahlen sie der Berliner Volksbank einen „grundsätzlichen Strategiewechsel“ im Umgang mit den bislang rund 300 nicht entschädigten Opfern des Berliner Tunnelraubes.
Im Rahmen der Pressekonferenz hatte Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), erläutert, aus welchen Gründen sich die Ausgangslage für die Geschädigten aus seiner Sicht „deutlich verbessert“ haben dürfte: Auf Basis der „äußerst fundierten Ergebnissen der Ermittlungsbehörden“ sei heute „kaum zu leugnen“, dass der Berliner Tunnelraub „bei einer sorgfältigeren Beachtung der notwendigen Sicherungspflichten hätte „vermieden werden können“.
Neben der Frage, „ob die Bank bei Vertragsschluss die Kunden über den fehlenden Versicherungsschutz im Falles eines Diebstahles ausreichend aufgeklärt hätte“, setzte sich Plassmann dezidiert mit dem Verhalten des Sicherheitsdienstes im Rahmen der nicht beachteten Alarmmeldung am 12. Januar 2013 – mithin zwei Tage vor Bemerken des Einbruches – auseinander: „Von einem beauftragten Sicherheitsdienst können nicht nur Banken, sondern auch ihre Kunden erwarten, dass sie einen Alarm im Tresorraum nicht nur feststellen, sondern auch die notwendigen Schritte zum Erhalt der Vermögenswerte der Kunden umgehend einleiten“, erinnerte Plassmann an die Kernaufgabe eines Sicherheitsdienstes. Der Sicherheits-dienst hatte den Tatort trotz der vorliegenden Alarmmeldung ohne weitere Prüfung des Tresor- oder Kellerbereiches verlassen. Da es sich bei dem beauftragten Sicherheitsdienst „juristisch betrachtet“ um einen „Erfüllungsgehilfen der Bank“ handele, käme die Bank nicht umhin, sich trotz der oft zitierten ‚laufenden Ermittlungen’ „mit der Haftungsfrage näher zu beschäftigen“. Vor dem Hintergrund des „unbemerkten aggressiven Durchbohrens der Tresorwand mit Hilfe eines Kernbohrers“ müsse zudem „eindeutig“ geklärt werden, so Plassmann, „ob die vorhandenen Alarm- und Sicherheitsvorrichtungen der Bank den allgemeinen Sicherungs-richtlinien für den Durchbruchschutz von Wertschutzräumen tatsächlich entsprochen hätten“.
Antworten fand man im Rahmen der Pressekonferenz nämlich auch auf die offene Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die Räuber rund 350 Schließfächer unbemerkt aufbrechen konnten: offensichtlich wussten die Diebe, welche Bereiche der Schließfächer von den Alarmsystemen nicht erfasst waren. „Nach alledem ist nun die Berliner Volksbank am Zuge“, forderten Plassmann und Winter neben einer Entschädigung eine „ebenso lückenlose wie partnerschaftliche Aufklärung gegenüber ihren Kunden“.
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