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Offene Fragen nach Bankeinbruch in Sparkasse am Hauptbahnhof

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Flüchtiger Täter – Parallele zu Einbrüchen in SPK Berlin?
Frankfurt, 06. August 2019 –  Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (56) ist  anlässlich des spektakulären Einbruchs in die Filiale der Frankfurter Sparkasse an der Düsseldorfer Straße „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die über keine Schließfachversicherung verfügen, am Ende leer ausgehen könnten“. Bei dem Einbruch hatten am Freitag 4 Täter während der Öffnungszeiten Kundenschließfächer aufgebrochen. Drei Täter konnten im Anschluss von der Polizei gestellt werden, ein Täter ist nach wie vor auf der Flucht.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses ‚Außergerichtliche Streitbeilegung‘ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat in den letzten Jahren nicht nur zahlreiche Opfer des sogenannten „Berliner Tunnelraubs“ vertreten, sondern sich bundesweit auch anhand der zahlreichen Einbrüche in Schließfächer von Kreditinstituten detaillierte Kenntnisse über „zum Teil eklatante Sicherheitslücken“ verschafft.

Mit „Interesse“ habe er zur Kenntnis genommen, dass zumindest zwei Täter offensichtlich aus Berlin stammen sollen. Verschiedene Filialen der Berliner Sparkasse waren nämlich in den letzten Jahren immer wieder Ziel von Einbrüchen in Schließfachräume – insbesondere durch Täter aus dem Clan-Milieu. „Selbst wenn man die Ermittlungsarbeiten zunächst abwarten muss, fällt die Kaltschnäuzigkeit der Täter auf“, erinnert Plassmann an Einbrüche in Berlin, die in Berlin ebenfalls während der Öffnungszeiten stattfanden.  Auch wenn Plassmann aufgrund der noch unklaren Ermittlungserkenntnisse vor vorschnellen Schlüssen warnt, könnten die „besonderen Tatumstände ein Indiz dafür sein, dass die Täter in diesem Fall möglicherweise konkrete Insiderkenntnisse besaßen“. Genau aus diesem Grunde seien „Geschädigte nicht chancenlos“, macht Plassmann möglichen Opfern Mut, eine Haftung der Frankfurter Sparkasse sorgfältig prüfen zu lassen.

Selbstverständlich sei eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung „hilfreich“. „Doch ganz unabhängig davon, ob man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann eine Haftung des Kreditinstitutes gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass die Frankfurter Sparkasse ein (Mit)Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker.

„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser Einbruch dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem der Bank kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – nicht nur beim sogenannten Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar frühzeitig ausgelöst, aber dort schlicht ignoriert, oder zu spät bearbeitet wurde“. „Auch in diesen Fällen“ – betont der Bankrechtsexperte – „haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“.

Rechtsanwalt Plassmann empfiehlt den Opfern daher, „vorsorglich die eigene Hausratversicherung zu informieren“ und dann „in aller Ruhe die Schadenslisten zu erstellen, um keine Positionen zu vergessen“. „Erst im zweiten Schritt ist es dann erforderlich, die geltend gemachten Schäden möglichst plausibel zu dokumentieren“, erläutert Plassmann die weitere Vorgehensweise. Plassmann warnt alle Geschädigten „dringend davor, ohne Prüfung Vergleichsangeboten der Frankfurter Sparkasse  zuzustimmen“.

Ansprechpartner:RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 oder plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

 

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