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Information für Geschädigte Zweistelliger Millionenschaden nach Einbruch in Norderstedt

Bankrechtsexperte widerspricht Haftungsbegrenzung der Haspa

Anspruch der Geschädigten wegen Sicherheitslücken nicht auf 40.000 EURO begrenzt

Norderstedt, 26. August 2021 – Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (58) ist anlässlich des spektakulären Einbruchs in eine Filiale der Haspa in Norderstedt „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben entgegengetreten, dass Opfer, die über keine separate Schließfachversicherung verfügen, leer ausgehen oder lediglich einen Schaden von 40.000 EURO geltend machen können“. Bei dem Einbruch hatten am ersten August-Wochenende Täter 600 Kundenschließfächer aufgebrochen und einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe erbeutet.

Plassmann, der zahlreiche Haspa-Geschädigte vertritt und auch vielen Opfern des sogenannten „Berliner Tunnelraubes“ zum Schadensersatz verholfen hatte, widerspricht damit Verlautbarungen, wonach die Schadenssumme – wie von der Haspa in den AGB vereinzelt in Höhe 20.000 oder in der Regel auf 40.000 EURO fixiert – in dieser Höhe tatsächlich begrenzt sei. „Fern der Tatsache, dass eine solche Klausel bereits wegen der unangemessenen Benachteiligung der Schließfachinhaber unwirksam sein könnte“, stellt der Bankrechtsexperte klar, „dass die Haftung der Haspa ohnehin nicht begrenzt ist, wenn der Haspa eine grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensentstehung nachzuweisen ist“.

„Da die Ermittler festgestellt haben, dass trotz des Einsatzes eines Kernbohrers und des ungestörten Bewegens im Schließfachraum, keine Alarmmeldung ausgelöst wurde, steht außer Frage“, so der Rechtsanwalt, „dass die Sicherheitsvorkehrungen der Haspa nicht den Standards (Vds-Richtlinien 2472) entsprochen haben, die von der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der Kriminalpolizei zu Schadensverhinderung bei Banken und Sparkassen entwickelt wurden“.

„Insofern muss man der Haspa eindeutig widersprechen, wenn sie erklärt, dass die Schließfächer ordnungsgemäß gesichert gewesen seien. Wenn das der Fall gewesen wäre“, so Plassmann, „hätte man die Täter auf frischer Tat ertappt, da ein stiller Alarm beim Durchbrechen der Tresorwand durch den Kernbohrer oder spätestens beim Betreten des Schließfachraumes ausgelöst worden wäre.“

Plassmann, der auch schon den Deutschen Bundestag in Rechtsfragen beraten hat, sieht den weiteren Ermittlungsergebnissen der Polizei mit „Spannung“ entgegen. „Dann wissen wir, ob es gar kein angemessenes Alarmsystem gegeben hat, es defekt oder möglicherweise gar nicht eingeschaltet war“. „Offensicht waren die Täter bestens informiert“, sieht Plassmann „klare Hinweise für Insiderkenntnisse“: „Anderenfalls hätten sie sich kaum mit einem Kernbohrer und über ein ganzes Wochenende an die Schließfächer der nun schwer betroffenen Kunden gewagt.“

Ansprechpartner: RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639
E-Mail: plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

Mehr Infos zum Thema:
https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/spektakulaere-bankueberfaelle-jagd-auf-schliessfaecher-wie-tunnelraeuber-die-sicherheitsluecken-bei-banken-ausnutzen_id_13328749.html

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