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HASPA wegen Sicherheitsmängeln zum Schadensersatz verurteilt

„Rückenwind für Verbraucherschutz“

Anspruch der Geschädigten wegen Sicherheitslücken nicht auf 40.000 EURO begrenzt

Hamburg, 29. Juni 2023 – Der Berliner Bankrechtsexperte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (60), der knapp 40 der rund 600 Geschädigten des spektakulären Einbruchs in die Filiale der Haspa in Norderstedt vertritt, sieht in dem heutigen Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 330 O 127/22 u.a.) „Rückenwind für den Verbraucherschutz“.  Das Landgericht Hamburg hatte in seinem ersten Urteil zu dem spektakulären Kernbohrer-Einbruch den ersten Klägern Schadensersatz über die von der Haspa eingeräumten 40.000 EURO zugestanden, da die Sicherheitsvorkehrungen der Haspa nicht dem „Stand der Technik“ entsprochen hätten. Zudem hatte das Gericht in der AGB-Haftungsbegrenzung eine „Benachteiligung der Geschädigten“ gesehen, so dass sich die Haspa nicht auf die Haftungsbegrenzung berufen konnte.

Plassmann, der bundesweit Geschädigte von Schließfacheinbrüchen vertritt und auch vielen Opfern des sogenannten „Berliner Tunnelraubes“ zum Schadensersatz verholfen hat, hatte frühzeitig die Sicherheitsmängel der Haspa, insbesondere gegen die relevanten VdS-Richtlinien, beklagt und auch die Wirksamkeit der Haftungsbegrenzung in Frage gestellt (Geschädigteninformation vom 08. August 2021).

Plassmann, der auch schon den Deutschen Bundestag in Rechtsfragen beraten hat, geht davon aus, dass die Haspa nach diesem Urteil ihre ablehnende Regulierungshaltung „grundlegend“ in Frage stellen wird. Für seine Mandanten erwartet er von der Haspa nach den klaren Aussagen des Landgerichts Hamburg eine „ebenso faire wie angemessene Schadensregulierung“, die – so der Geschädigtenvertreter – auch dem Umstand Rechnung trägt, den durch die Sicherheitsmängel entstandenen Vertrauensverlust nachhaltig auszuräumen.

Am Ende, so Plassmann, „wird die Reputation und das Vertrauen gegenüber der Haspa als führendes Kreditinstitut entscheidend auch davon abhängen, welche sicherheitsrelevanten Schlüsse sie aus dem Urteil zieht und wie kooperativ und zugewandt sie die bei ihren Kunden verursachten Schäden reguliert.“

 

Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin

Direkt: 0177.56 24 639 o. 030.88629790
E-Mail: plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/ehrenaemter.htm

Mehr Infos zum Thema:
https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/spektakulaere-bankueberfaelle-jagd-auf-schliessfaecher-wie-tunnelraeuber-die-sicherheitsluecken-bei-banken-ausnutzen_id_13328749.html

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