Zahlreiche offene Fragen nach spektakulärem Einbruch in Deutsche Bank, Lübeck
Schaden in zweistelliger Millionenhöhe? Was Geschädigte jetzt tun sollten
Lübeck, 27. Dezember 2024 – Der Berliner Bankrechtsexperte, Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (61), ist anlässlich eines Einbruchs in die Niederlassung der Deutschen Bank in der Lübecker Innenstadt „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die über keine Schließfachversicherung verfügen, am Ende leer ausgehen könnten“. Bei dem Einbruch hatten sich die Täter am Wochenende vor Weihnachten Zugang zu den Schließfächern von mindestens 200 Kunden verschafft und Vermögenswerte in Millionenhöhe erbeutet.
Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses ‚Außergerichtliche Streitbeilegung‘ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat in den letzten Jahren nicht nur eine große Zahl der Opfer des sogenannten „Berliner Tunnelraubs“ und des Einbruchs in die Haspa in Norderstedt vertreten, sondern sich bundesweit auch anhand der zahlreichen Einbrüche in Schließfächer von Kreditinstituten detaillierte Kenntnisse über „zum Teil eklatante Sicherheitslücken“ verschafft. „Selbstverständlich ist eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung hilfreich. Doch ganz unabhängig davon, ob man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann eine Haftung des Kreditinstitutes gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass die Deutsche Bank ein Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker, der immer wieder Betroffene von Schließfacheinbrüchen erfolgreich gegen Kreditinstitute vertritt.
„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser Einbruch dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem der Deutschen Bank kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – nicht nur beim sogenannten Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar ausgelöst, aber dort schlicht ignoriert wurde“. „Auch in diesen Fällen“ – betont der Bankrechtsexperte – „haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“.
Auch wenn Plassmann aufgrund der noch unklaren Ermittlungserkenntnisse in Lübeck vor vorschnellen Schlüssen warnt, könnten die „besonderen Tatumstände, dass die Täter während der Tatausführung keinen Alarm auslösten, ein deutliches Indiz dafür sein, dass die Täter in diesem Fall möglicherweise konkrete Insiderkenntnisse besaßen“. Genau aus diesem Grunde seien die „Opfer alles andere als chancenlos“, macht Plassmann den Opfern Mut, die „skizzierten Haftungsoptionen näher zu beleuchten“.
Rechtsanwalt Plassmann empfiehlt den Opfern daher, zunächst „vorsorglich die eigene Hausratversicherung zu informieren“ und dann „in aller Ruhe die Schadenslisten zu erstellen, um keine Positionen zu vergessen“. „Erst im zweiten Schritt ist es dann erforderlich, die geltend gemachten Schäden möglichst plausibel zu dokumentieren“, erläutert Plassmann die weitere Vorgehensweise und warnt alle Geschädigten „in der Folge dringend davor, ohne Prüfung möglichen Regulierungsangeboten der Deutschen Bank zuzustimmen“.
Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 o. 030.88629790
E-Mail: plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de
Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/ehrenaemter.htm
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https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/spektakulaere-bankueberfaelle-jagd-auf-schliessfaecher-wie-tunnelraeuber-die-sicherheitsluecken-bei-banken-ausnutzen_id_13328749.html