Schließfachexperte beziffert Gesamtschaden auf 120 Millionen EURO
Mediator bietet zur Deeskalation Vermittlung zwischen Bank und Kunden an
Münster, 02. Januar 2026 – Einen neuen Blickwinkel wirft der Berliner Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Mediator Michael Plassmann (Berlin und Münster) auf die Ereignisse des spektakulären Einbruchs in die Gelsenkirchener Sparkasse. Plassmann, der die Sicherheitslücken der Berliner Volksbank beim „Berliner Tunnelraub“ aufgedeckt hatte und damit die Bank zu Regulierungsverhandlungen bewegen konnte, vertritt seit Jahren bundesweit Geschädigte bei Schließfacheinbrüchen. Aufgrund seiner Erfahrung ist er sich „sicher“, dass der „tatsächliche Gesamtschaden nicht bei den von der Polizei genannten 30 Millionen liegt, sondern eher 120 Millionen betragen EURO dürfte.“
Plassmann begründet seine Prognose mit den durchschnittlichen Schadenswerten seiner Mandanten bei rund einem Dutzend Schließfacheinbrüchen in Banken, Sparkassen und privaten Wertschutzräume, die er über die letzten 12 Jahre bearbeitet hat. „Erfahrungsgemäß befinden sich durchschnittlich mindestens 40.000 EURO in den Schließfächern bei den Kunden“. Damit wird deutlich, welch spektakulärer Coup den Tätern, die nach Angaben der Sparkasse rd. 3.000 Schließfächer ausgeraubt haben sollen, gelungen ist. „Gerne werden die Feiertage – bevorzugt Silvester wie zum Beispiel in Berlin (Berliner Sparkasse) und Düsseldorf (pro aurum) – für derartige Einbrüche genutzt“, erläutert Plassmann „ein nicht unbekanntes Tätervorgehen“.
Der Rechtsanwalt und Mediator sieht die Eskalation der vergangenen Tage, die sich vor der Sparkasse abgespielt hat, „mit Sorge“ und rät der Gelsenkirchen Sparkasse „dringend zu einer spürbaren Deeskalation“. Es sei „völlig nachvollziehbar, dass Menschen, die zum Teil ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben, verzweifelt sind“. Der gelernte Banker empfiehlt der Sparkasse aus den Fehlern anderer Kreditinstitute zu lernen:„ Jetzt ist es an der Zeit, durch ein zugewandtes und kundenfreundliches Zugehen den Kunden Verständnis zu signalisieren, anstatt sie auf eine zweifelhafte Haftungsbegrenzung zu verweisen.“
Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), bietet seine Erfahrung als Banker und Geschädigtenvertreter an, um als Mediator zwischen der Sparkasse und den Geschädigten zu vermitteln. „Ich stehe gerne bereit, die Beteiligten im Dialog dabei zu unterstützen, aus der existentiellen Krise ein partnerschaftliches Miteinander zu entwickeln“. Plassmann sieht im Jahreswechsel auch eine Chance, „den Blick in eine gemeinsame Richtung zu werfen“. Am Ende seien Sparkassen und Schließfächer „gleichermaßen Opfer dieser dreisten, aber nicht ungewöhnlichen Tat“.
Der gelernte Banker ist im Übrigen „überzeugt, dass die Täter Insiderkenntnisse hatten“: „Offensichtlich waren die Täter bestens informiert und wussten, dass es keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen bei der Sparkasse gegeben hat oder diese im Vorfeld zielgerichtet manipuliert waren“, beschreibt Plassmann ein typisches Täterverhalten in vergleichbaren Fällen. „Anderenfalls hätten sie sich kaum mit einem gewaltigen Kernbohrer über die Feiertage an die Schließfächer der nun betroffenen Kunden gewagt“, erläutert Plassmann. „Der Umstand, dass trotz der erheblichen Erschütterungen durch den Bohrer und durch die Bewegungen der Täter im Schließfachraum kein Alarm ausgelöst wurde, ist ein klares Indiz, dass keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in der Sparkasse vorgelegen haben dürften. Angemessene Körperschallmelder (KSM) hätten bereits beim Ansetzen des Bohrers durch die Erschütterungen einen – idealerweise – stillen Alarm ausgelöst“, so der Bankrechtsexperte.
Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 o. 030.88629790
E-Mail: plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de
Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/ehrenaemter.htm
