Bankrechtsexperte sieht „klassisches Einbruchsmuster“ und „evidente Sicherheitslücken“ – Parallelen zum „Berliner Tunnelraub“
Anspruch der Geschädigten bei Sicherheitslücken durch AGB nicht auf 10.300 EURO begrenzt
Gelsenkirchen, 30. Dezember 2025 – Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (Berlin) ist anlässlich des spektakulären Einbruchs über die Weihnachtstage in eine Filiale der Gelsenkirchener Sparkasse „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben entgegengetreten, dass Opfer, die über keine separate Schließfachversicherung verfügen, leer ausgehen oder lediglich begrenzt entschädigt werden“. Bei dem Einbruch, der sich über die Weihnachtstage ereignet haben dürfte, könnten nach ersten Angaben bis zu 3.200 Schließfächern von 2.700 Kunden betroffen sein. Damit wäre es möglicherweise der größte Schließfacheinbruch der Nachkriegsgeschichte.
Plassmann, der u.a. auch 36 Geschädigte des Kernbohrer-Einbruches (2021) in die Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt vertritt und auch vielen Opfern des sogenannten „Berliner Tunnelraubes“ (2013) zum Schadensersatz verholfen hat, widerspricht damit Sorgen der Geschädigten, wonach die Schadensersatzsumme durch die AGB tatsächlich begrenzt sei könnte. „Fern der Tatsache, dass eine solche Klausel bereits wegen der unangemessenen Benachteiligung der Schließfachinhaber unwirksam sein könnte“, stellt der Bankrechtsexperte klar, „dass die Haftung der Sparkasse ohnehin nicht begrenzt ist, wenn dem Kreditinstitut eine grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensentstehung nachzuweisen ist“.
„Die ersten Bilder vom Tatort lassen vermuten, dass auch hier wie in Berlin und Norderstedt ein Kernbohrer zum Einsatz gekommen sein dürfte“, diagnostiziert Plassmann. „Der Umstand, dass trotz der erheblichen Erschütterungen durch den Bohrer und durch die Bewegungen der Täter im Schließfachraum kein Alarm ausgelöst wurde, ist ein klares Indiz, dass keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in der Sparkasse vorgelegen haben dürften. „Angemessene Körperschallmelder (KSM) hätten bereits beim Ansetzen des Bohrers einen Alarm ausgelöst“, so der Bankrechtsexperte. „Wenn diese Melder schon nicht verbaut waren oder nicht funktioniert haben, hätte zumindest ein Bewegungsmelder das Eindringen der Täter melden müssen“. Der auf Schließfacheinbrüche spezialisierte Anwalt und Banker belegt damit die Vermutung, „dass das gesamte Sicherheitskonzept unzureichend gewesen sein dürfte“.
„Wären dort Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik verbaut worden“, so Plassmann, „hätte man die Täter auf frischer Tat ertappt, da ein stiller Alarm beim Durchbrechen der Tresorwand durch den Kernbohrer oder spätestens beim Betreten des Schließfachraumes ausgelöst worden wäre.“
Plassmann, der auch den Deutschen Bundestag als Sachverständiger beraten hat, sieht den weiteren Ermittlungsergebnissen der Polizei „mit Spannung“ entgegen. „Dann wissen wir, ob es gar kein angemessenes Alarmsystem gegeben hat, es defekt oder möglicherweise gar nicht eingeschaltet war“. „Offensichtlich waren die Täter bestens informiert und haben in gewohnter Manier agiert“, sieht Plassmann klare Hinweise für Insiderkenntnisse. „Anderenfalls hätten sie sich kaum mit einem Kernbohrer über die Feiertage an die Schließfächer der nun betroffenen Kunden gewagt.“
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