Plassmann | Mediator Berlin | Mediation Berlin | Kreditmediator Plassmann | Mediator Berlin | Mediation Berlin | Kreditmediator

„Berliner Tunnelraub vermeidbar“ – Haftet die Bank?

Erkenntnisse der Ermittler werfen neuen Blick auf die Verschuldensfrage
Genau ein Jahr nach dem spektakulären Berliner Tunnelraub sind die Täter weiterhin unbekannt und die Opfer nicht entschädigt.  Das sind unbefriedigende Zwischen-ergebnisse. Nach den polizeilichen Ermittlungsergebnisse steht nun fest: „Der Berliner Tunnelraub war vermeidbar.“

Der Berliner Rechtsanwalt und Mediator, Michael Plassmann, der zahlreiche geschädigte Kunden vertritt, erläutert, warum sich die Situation für die geschädigten Anleger dank der vorliegenden Ermittlungsergebnisse deutlich verbessert haben dürfte:

„Berliner Tunnelraub vermeidbar“ – Haftet die Bank?
Erkenntnisse der Ermittler werfen neuen Blick auf die Verschuldensfrage

Berlin, 10. Januar 2014 – Knapp ein Jahr nach Deutschlands „spektakulärstem Bankraub“ steht fest: der Berliner Tunnelraub „war vermeidbar“. Zu dieser Auffassung gelangt der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Michael Plassmann, der zahlreiche geschädigte Kunden der Berliner Volksbank vertritt. Michael Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hält nach Auswertung der nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse den Zeitpunkt für gekommen, an dem die Berliner Volksbank „gut beraten“ wäre, „konstruktive Regulierungsgespräche mit den Geschädigten zu führen.“ Auf der Grundlage der aktuellen Ermittlungserkenntnisse sei es aus seiner Sicht „nicht mehr zu vertreten“, dass die Bank ihre geschädigten Kunden mit den „teilweise existentiellen Schäden im Regen stehen lässt“.

Plassmann, selbst gelernter Banker, begründet das aus seiner Sicht „überfällige Zugehen der Bank auf ihre Kunden“ mit den „äußerst fundierten Ergebnissen der Ermittlungsbehörden“. Auch wenn es bislang nicht gelungen sei, die Täter zu stellen, hätten die Ermittler „Licht ins Dunkel des Raubgeschehens gebracht“. „Aufgrund ihrer dezidierten Untersuchungen am Tatort“, so Plassmanns Überzeugung, „dürfte aus heutiger Sicht auch für die Verantwortlichen der Berliner Volksbank eines klar sein: Das unzureichende Verhalten des beauftragten Sicherheitsdienstes als auch die Lücken im Sicherheitssystem der Bank haben das dreiste Vorgehen der Täter wenn nicht gar erst ermöglicht, so doch zumindest erleichtert“.

Die Ermittler hatten festgestellt, dass es der Sicherheitsdienst – trotz einer ausdrücklichen Alarmmeldung für den Tresorraum – zwei Tage vor Entdecken des Einbruchs unterlassen hatte, eine Kontrolle des Tresorraumes vorzunehmen. Stattdessen warfen zudem veränderte Alarmprotokolle weitere Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Sicherheitskräfte auf. Erleichtert wurde der unbemerkte Einbruch dadurch, dass der Tresorraum offensichtlich nicht über einen im Bankenbereich üblichen Durchbruchschutz verfügte. Hinzu kam, dass die installierten Sicherheitssysteme nicht alle Teilbereiche des Tresorraumes umfassten, so dass ein unbemerktes Aufbrechen einzelner Schließfächer möglich wurde.

Plassmann erkennt daher für die Opfer eine „deutlich verbesserte Ausgangslage, um die Bank für mögliche Defizite im eigenen Sicherheitssystem und für das unzureichende Verhalten des Wachdienstes in Anspruch zu nehmen“. Letzteres sei möglich,  so der Anwalt, da eine Bank auch für das Versagen anderer von ihm beauftragter Vertragspartner – sogenannter „Erfüllungsgehilfen“ –  hafte, wenn diesen ein Verschulden nachzuweisen sei.

Plassmann sieht nun die Bank in der Pflicht: „Es ist an der Zeit, Kunden wieder wie Kunden zu behandeln“, regt Plassmann einen Strategiewechsel bei der Berliner Volksbank nachdrücklich an.

Ansprechpartner: RA und Mediator Michael Plassmann, Berlin
Telefon 030.88 62 97 90  oder  Mobil: 0177.56 24 639
mail@mediationskanzlei-plassmannn.de

Mehr Infos zur grundsätzlichen Rechtslage:
http://www.mediationskanzlei-plassmann.de/blog/berliner-tunnelraub

 

Schreibe einen Kommentar